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Statuten
l. Name, Sitz und Zweck
Art. 1
Unter dem Namen "Bibliodrama und Seelsorge" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, in dem sich die ehemaligen Absolventinnen und Absolventen und Mitarbeitenden der Bibliodrama -Ausbildung nach Andriessen und Derksen, insbesondere die Absolventinnen und Absolventen der Wislikofer Schule für Bibliodrama und Seelsorge vereinigen.Der Verein hat seinen Sitz in Wislikofen.
Art. 2
Der Verein dient der Kontaktpflege unter den ehemaligen Absolventinnen und Absolventen der Bibliodrama -Ausbildungen nach Andriessen und Derksen, fördert die fachliche Entwicklung seiner Mitglieder und unterstützt die Wislikofer Schule für Bibliodrama und Seelsorge bei ihrer Fortentwicklung als praxisverbundene Ausbildungsstätte.Art. 3
Er strebt seine Zielsetzung insbesondere auf folgende Weise an:1.Er informiert die Mitglieder regelmässig über Aktivitäten und Entwicklung der Wislikofer Schule für Bibliodrama und Seelsorge.
2.Er fördert mit entsprechenden Angeboten die Kontaktpflege unter seinen Mitgliedern.
3.Er engagiert sich für die Qualität der Lehre und Weiterentwicklung der Wislikofer Schule für Bibliodrama und Seelsorge.
4.Er schafft in den vielfältigen Bereichen theologischer und kirchlicher Praxis Goodwill für die praxisorientierte Lehre, Weiterbildung und Weiterentwicklung der Wislikofer Schule für Bibliodrama und Seelsorge.
ll. Mitgliedschaft
Art. 4
Die Mitgliedschaft kann erworben werden von1.Ehemaligen Teilnehmenden der Bibliodrama-Ausbildung nach Andriessen und Derksen, insbesondere der Wislikofer Schule für Bibliodrama und Seelsorge.
2.Mitarbeitenden der Wislikofer Schule für Bibliodrama und Seelsorge.
3.Personen oder Institutionen, die zur Wislikofer Schule und deren Anliegen einen besonderen Bezug haben.
Art. 5
Die Mitglieder verpflichten sich ausschliesslich zur Förderung des Vereinszweckes und zur Zahlung eines Jahresbeitrags.III. Organisation
Art. 6
Organe des Vereins sind,1.die Generalversammlung
2.der Vorstand
3.die Kontrollstelle
Generalversammlung
Art. 7
Der Verein hält jährlich eine ordentliche Generalversammlung ab, der folgende Befugnisse zustehen:1.Wahl des Vorstandes, eines Präsidiums und der Kontrollstelle für jeweils zwei Jahre.
2.Festsetzung der Mitgliedsbeiträge.
3.Abnahme des Geschäftsberichts, der Jahresrechnung und des Budgets.
4.Beratung über Anregungen der Mitglieder zur Förderung der Wislikofer Schule für Bibliodrama und Seelsorge und zur Tätigkeit des Vereins.
5.Beschlussfassung über schriftlich unterbreitete Anträge auf Änderung der Statuten.
Art. 8
Beschlüsse und Wahlentscheide der Generalversammlung werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst, ausser es wird ein anderes Abstimmungs- oder Wahlprozedere beschlossen.Die Änderung der Statuten kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
Vorstand
Art. 9
Der Vorstand des Vereins besteht aus drei oder mehr Mitgliedern, die von der Generalversammlung jeweils für zwei Jahre gewählt werden. Die Generalversammlung kann das Präsidium bestellen oder die Konstituierung des Präsidiums dem Vorstand überlassen.Zusätzlich ist ein Mitglied der Ausbildungsleitung der Wislikofer Schule für Bibliodrama und Seelsorge „ex officio“ Mitglied des Vorstandes.
Art. 10
Der Vorstand organisiert sich selbst, wenn die Generalversammlung nicht anders entscheidet. Der Vorstand kann über Anträge auf dem Zirkulationsweg beschliessen.Art. 11
Dem Vorstand obliegen alle Tätigkeiten zur Förderung der Ziele des Vereins (vgl. Art. 2), sofern nicht die Generalversammlung zuständig ist, insbesondere1.beschliesst er über die Verwendung der Mittel des Vereins im Rahmen des Budgets,
2.kann er Aufgaben an Ausschüsse, Arbeitsgruppen und externe Organisationen delegieren,
3.entscheidet er über den Ausschluss von Mitgliedern.
Kontrollstelle
Art. 12
Die Generalversammlung wählt die Kontrollstelle für zwei Jahre. Diese hat die Rechnungsführung des Vereins jährlich zu prüfen und der ordentlichen Generalversammlung schriftlich Bericht zu erstatten.lV. Finanzielles
Art. 13
Die Mittel des Vereins bestehen aus:1.Mitgliederbeiträgen
2.Zuwendungen aller Art
3.Erträgen von Veranstaltungen und aus der übrigen Vereinstätigkeit
4.Zinsen und Erträgen von Kapitalanlagen
Art. 14
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.V. Schlussbestimmungen
Art. 15
Der Verein wird aufgelöst durch Beschluss der Generalversammlung, wobei wenigstens ¾ der Anwesenden dem Beschluss zustimmen müssen. Anträge auf Auflösung sind den Mitglieder mit der Einladung zur Generalversammlung schriftlich bekannt zu geben. Im Falle der Auflösung geht das gesamte Vermögen des Vereins an die Wislikofer Schule für Bibliodrama und Seelsorge, soweit nichts anderes beschlossen wird.Art. 16
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 07. März 2007 verabschiedet und treten umgehend in Kraft.Wislikofen, den 7. März 2007